Hinweis: Das Ergebnis stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche Beratung.
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Die EU‑Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet Unternehmen, die öffentlich zugängliche Websites betreiben, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Diese Erklärung muss transparent darlegen, in welchem Umfang die Website den Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/1332 (ehemals EN 301 549) entspricht und welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Für deutsche Unternehmen, Web‑Agenturen und Betreiber von E‑Commerce‑Plattformen ist die Erklärung nicht nur ein rechtlicher Nachweis, sondern auch ein wichtiges Signal für Kund*innen, dass digitale Angebote inklusiv gestaltet sind. Die Erklärung sollte klar strukturiert sein und mindestens folgende Punkte enthalten:
Die Erklärung muss stets aktuell gehalten werden. Änderungen an der Website, neue Funktionen oder Updates der verwendeten Technologien können die Barrierefreiheit beeinflussen. Deshalb empfiehlt es sich, die Erklärung mindestens einmal jährlich zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen sofort zu aktualisieren.
Neben der rechtlichen Verpflichtung trägt eine gut umgesetzte Barrierefreiheitserklärung zur Verbesserung der Nutzererfahrung für alle Besucher*innen bei. Menschen mit Seh‑, Hör‑, Motor‑ oder kognitiven Beeinträchtigungen profitieren von klaren Strukturen, verständlicher Sprache und einer konsistenten Bedienbarkeit. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einer größeren Reichweite, besserer SEO‑Performance und einem positiven Markenimage.
Dieser Generator erstellt eine Vorlage, die Sie direkt in Ihre Website einbinden können. Passen Sie die Inhalte nach Bedarf an, ergänzen Sie weitere Details zu Ihren Testverfahren oder fügen Sie Links zu unterstützenden Dokumenten hinzu. Denken Sie daran, dass die Vorlage keine Rechtsberatung ersetzt – im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
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