Hinweis: Das Ergebnis ist eine allgemeine Information nach EU‑Verordnung 261/2004 und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Ansprüche kontaktieren Sie bitte eine Fachstelle.
Nach der EU‑Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung am Endziel. Für Kurzstrecken (bis 1500 km) beträgt die Grundentschädigung 250 €, für Mittelstrecken (1500–3500 km) 400 € und für Langstrecken (über 3500 km) 600 €.
Die tatsächliche Auszahlung wird dann prozentual reduziert, wenn die Ankunftsverspätung zwischen 2 und 3 Stunden liegt (50 % des Grundbetrags), zwischen 3 und 4 Stunden (75 %) oder weniger als 2 Stunden (kein Anspruch). Bei einer Annullierung gilt in der Regel die volle Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vor Abflug informiert hat oder eine alternative Beförderung mit vergleichbarer Ankunftszeit angeboten wurde. Der Rechner verwendet diese vereinfachten Regeln, um Ihnen schnell eine Einschätzung zu geben.
Der Eingabebereich verlangt die Flugnummer, das Datum, die ungefähre Streckenlänge in Kilometern und die Dauer der Verspätung. Für Annullierungen geben Sie bitte „0“ Minuten Verspätung ein und wählen „Ausfall / Annullierung“ aus. Nach Klick auf „Entschädigung berechnen“ wird die mögliche Summe angezeigt und ein Muster‑Beschwerdeschreiben erzeugt, das Sie an die Airline senden können. Dieses Schreiben enthält alle relevanten Angaben (Flugnummer, Datum, Strecke, Verspätungsdauer) und verweist auf die gesetzliche Grundlage (EU‑Verordnung 261/2004). Bitte passen Sie das Schreiben ggf. an Ihre persönliche Situation an.
Beachten Sie, dass die Berechnung nur eine Schätzung ist. Faktoren wie außergewöhnliche Umstände (z. B. Wetter, Streik, Sicherheitsrisiken) können den Anspruch ausschließen. Ebenso können nationale Gerichte oder Schlichtungsstellen unterschiedliche Auslegungen haben. Für eine verbindliche Bewertung sollten Sie im Zweifel rechtlichen Rat einholen oder sich an eine anerkannte Schlichtungsstelle wenden.
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