In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie als Kleinunternehmer in Deutschland den Rechnungsbetrag korrekt ermitteln, wenn Sie nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Wir gehen Schritt für Schritt durch die Preisfindung, geben praktische Rechenbeispiele und verweisen auf unser Kostenloses Rechnungs‑Generator‑Tool, das die Berechnung automatisiert.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen, solange Ihr Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50 000 € nicht überschreitet. Das hat folgende Konsequenzen für Ihre Rechnungen:
Obwohl keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sollten Sie den Preis transparent kalkulieren. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei:
Stellen Sie sich vor, Sie führen Malerarbeiten in einem kleinen Raum von 30 m² aus. Die einzelnen Kostenpositionen sind:
Kostenbasis
Material (Farbe, Pinsel, Abdeckfolie): 5 € / m² → 5 € × 30 m² = 150 €
Arbeitszeit (2 h × 30 €/h): 2 h × 30 € = 60 €
Fahrtkosten (pauschal): 20 €
Gesamtkostenbasis: 150 € + 60 € + 20 € = 230 €
Aufschlag für Gewinn (20 %)
20 % von 230 € = 46 €
Zwischensumme
230 € + 46 € = 276 €
Rabatt (5 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen)
5 % von 276 € = 13,80 €
Endpreis ohne USt
276 € – 13,80 € = 262,20 €
Rechnungsbetrag: 262,20 €
Da Sie Kleinunternehmer sind, wird dieser Betrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ muss am Ende der Rechnung stehen.
Bei komplexeren Aufträgen empfiehlt es sich, jede Position separat zu kalkulieren und dann zu summieren. Beispiel: Sie bieten neben Malerarbeiten auch die Demontage von Altböden an.
1. Malerarbeiten (wie oben): 262,20 €
2. Demontage Altboden (2 h × 35 €/h) = 70 €
3. Entsorgung (pauschal): 30 €
Zwischensumme: 262,20 € + 70 € + 30 € = 362,20 €
Rabatt 3 % bei Gesamtauftrag: 3 % von 362,20 € = 10,87 €
Endpreis: 362,20 € – 10,87 € = 351,33 €
Auch hier wird kein Mehrwertsteuersatz ausgewiesen.
Die manuelle Berechnung ist bei einfachen Aufträgen überschaubar, bei umfangreicheren Projekten kann sie jedoch schnell unübersichtlich werden. Unser Kleinunternehmer‑Rechnungs‑Generator übernimmt:
Muss ich trotzdem „Netto“ und „Brutto“ angeben?
Nein. Da keine Umsatzsteuer anfällt, gibt es nur einen Betrag. Sie können jedoch „Gesamtbetrag“ schreiben, um Verwechslungen zu vermeiden.
Wie gehe ich mit Vorsteuern aus früheren Projekten um?
Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Die Kosten bleiben Teil Ihrer Gesamtkostenbasis.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Sobald Sie im laufenden Jahr die Grenze von 50 000 € überschreiten, müssen Sie zur Regelbesteuerung wechseln und ab dem nächsten Quartal Umsatzsteuer ausweisen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.