Hinweis: Die Berechnung liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Sozialberatung.
In Deutschland erhalten Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Tag nicht überschreiten. Der Höchstbetrag liegt derzeit (Stand 2026) bei 112,88 € pro Tag. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst, sodass er stets den aktuellen Richtwerten entspricht.
Zur Berechnung wird das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt ermittelt, indem das Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittliche Anzahl von 30 Tagen pro Monat geteilt wird. Anschließend wird dieser Wert mit 0,70 multipliziert, um den Grundbetrag des Krankengeldes zu erhalten. Sollte dieser Betrag die Deckelgrenze von 112,88 € überschreiten, wird das Krankengeld auf diesen Höchstwert begrenzt. Das tägliche Krankengeld wird dann mit der angegebenen Krankheitsdauer multipliziert, um das voraussichtliche Gesamtkrankengeld zu ermitteln.
Ob es sich um die erste Erkrankung oder um eine neue Erkrankung handelt, hat für die reine Berechnung des Krankengeldes keinen Einfluss – die gesetzlichen Vorgaben gelten für jede längerfristige Arbeitsunfähigkeit. Dennoch fragen wir danach, weil manche Nutzer die Unterscheidung für persönliche Planungen oder für die Dokumentation ihrer Krankheitsgeschichte benötigen.
Der hier bereitgestellte Rechner arbeitet vollständig im Browser. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server gesendet, sondern ausschließlich mit JavaScript verarbeitet. Damit erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen als Orientierung dient. Bitte beachten Sie, dass individuelle Faktoren wie Zusatzversicherungen, Beitragsbemessungsgrenzen oder tarifliche Sonderregelungen nicht berücksichtigt werden können. Für eine verbindliche Berechnung oder Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder einen Fachberater.
Das Krankengeld ist steuerfrei, jedoch unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt wird, obwohl Sie darauf keine Steuern zahlen. Außerdem wird das Krankengeld auf das Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen angerechnet, was bei der finanziellen Planung wichtig sein kann. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über mögliche Auswirkungen auf Ihre Gesamtleistung.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Rechner hilft, einen ersten Überblick über Ihre mögliche finanzielle Situation im Krankheitsfall zu bekommen. Nutzen Sie die Ergebnisse, um Gespräche mit Ihrer Krankenkasse vorzubereiten oder um Ihre persönliche Budgetplanung anzupassen. Bei Fragen stehen Ihnen die Service-Hotlines Ihrer Krankenkasse zur Verfügung.
Kopieren Sie diesen Code in Ihre Seite (z. B. in WordPress als HTML-Block):