Hinweis: Die Berechnung liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Sozialberatung.
In Deutschland erhalten Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Tag nicht überschreiten. Der Höchstbetrag liegt derzeit (Stand 2026) bei 112,88 € pro Tag. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst, sodass er stets den aktuellen Richtwerten entspricht.
Zur Berechnung wird das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt ermittelt, indem das Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittliche Anzahl von 30 Tagen pro Monat geteilt wird. Anschließend wird dieser Wert mit 0,70 multipliziert, um den Grundbetrag des Krankengeldes zu erhalten. Sollte dieser Betrag die Deckelgrenze von 112,88 € überschreiten, wird das Krankengeld auf diesen Höchstwert begrenzt. Das tägliche Krankengeld wird dann mit der angegebenen Krankheitsdauer multipliziert, um das voraussichtliche Gesamtkrankengeld zu ermitteln.
Ob es sich um die erste Erkrankung oder um eine neue Erkrankung handelt, hat für die reine Berechnung des Krankengeldes keinen Einfluss – die gesetzlichen Vorgaben gelten für jede längerfristige Arbeitsunfähigkeit. Dennoch fragen wir danach, weil manche Nutzer die Unterscheidung für persönliche Planungen oder für die Dokumentation ihrer Krankheitsgeschichte benötigen.
Der hier bereitgestellte Rechner arbeitet vollständig im Browser. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server gesendet, sondern ausschließlich mit JavaScript verarbeitet. Damit erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen als Orientierung dient. Bitte beachten Sie, dass individuelle Faktoren wie Zusatzversicherungen, Beitragsbemessungsgrenzen oder tarifliche Sonderregelungen nicht berücksichtigt werden können. Für eine verbindliche Berechnung oder Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder einen Fachberater.
Das Krankengeld ist steuerfrei, jedoch unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt wird, obwohl Sie darauf keine Steuern zahlen. Außerdem wird das Krankengeld auf das Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen angerechnet, was bei der finanziellen Planung wichtig sein kann. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über mögliche Auswirkungen auf Ihre Gesamtleistung.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Rechner hilft, einen ersten Überblick über Ihre mögliche finanzielle Situation im Krankheitsfall zu bekommen. Nutzen Sie die Ergebnisse, um Gespräche mit Ihrer Krankenkasse vorzubereiten oder um Ihre persönliche Budgetplanung anzupassen. Bei Fragen stehen Ihnen die Service-Hotlines Ihrer Krankenkasse zur Verfügung.
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Zunächst wird das Bruttomonatsgehalt durch 30 geteilt, um das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt zu erhalten. Dieses Ergebnis wird mit 0,70 multipliziert, weil das Krankengeld 70 % des durchschnittlichen Entgelts beträgt. Liegt der Betrag über der gesetzlichen Deckelgrenze, wird er auf den Höchstwert begrenzt. Die Berechnung liefert nur eine Orientierung, individuelle Faktoren können das Ergebnis verändern.
Arbeitnehmer erhalten Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen (42 Tage) dauert. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Für die reine Berechnung des Krankengeldes spielt die Unterscheidung zwischen erster und neuer Erkrankung keine Rolle – die gesetzlichen Sätze gelten für jede längerfristige Arbeitsunfähigkeit. Allerdings kann die Krankengeschichte bei der Dokumentation oder bei individuellen Leistungsberechnungen relevant sein, etwa wenn Zusatzversicherungen unterschiedliche Leistungen für Erst‑ und Folgeverletzungen anbieten.
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt, obwohl Sie darauf keine Steuern zahlen. Zudem kann das Krankengeld auf andere Leistungen wie Arbeitslosengeld angerechnet werden, was Ihre Gesamtleistung reduzieren kann. Die genaue Auswirkung hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab.
Mit dem Krankengeld‑Rechner können Sie eine erste Schätzung erhalten, indem Sie Bruttomonatsgehalt, Krankheitsdauer und die Deckelgrenze eingeben. Der Rechner gibt Ihnen ein ungefähres tägliches und Gesamt‑Krankengeld. Für eine verbindliche Berechnung und Beratung sollten Sie jedoch Ihre Krankenkasse oder einen Fachberater kontaktieren, da individuelle Faktoren wie Beitragsbemessungsgrenzen oder tarifliche Sonderregelungen nicht berücksichtigt werden.
Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung.