Eine Preiserhöhung ist ein häufiger Grund, den Handyvertrag zu kündigen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Rechte Sie haben, welche Fristen gelten und wie Sie ein rechtssicheres Kündigungsschreiben erstellen – inklusive praktischer Beispiele. Nutzen Sie unseren Kündigungsschreiben-Generator, um das Schreiben in wenigen Klicks zu erzeugen.
Nach § 309 Abs. 2 Nr. 1 BGB haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Mobilfunkanbieter die vertraglich vereinbarten Preise einseitig erhöht. Voraussetzung ist, dass die Erhöhung nicht bereits vertraglich festgeschrieben war (z. B. Preisbindung für 24 Monate).
Der Anbieter muss die Preiserhöhung mindestens einen Monat vor dem neuen Preis schriftlich ankündigen. Sobald Sie die Ankündigung erhalten haben, haben Sie zwei Monate Zeit, das Sonderkündigungsrecht auszuüben – die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung.
Ein Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:
Der Text muss nicht kompliziert sein – Klarheit zählt.
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Betreff: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung – Kundennummer 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der oben genannten Kundennummer zum nächstmöglichen Termin, da Sie mir am 01.09.2024 eine Preiserhöhung von 9,99 € auf 14,99 € pro Monat angekündigt haben. Gemäß § 309 Abs. 2 Nr. 1 BGB mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Vertragsende sowie das Datum, an dem die letzte Rechnung gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
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Max Mustermann
Sie können dieses Muster an Ihre Daten anpassen oder den Kündigungsschreiben-Generator nutzen, der das Schreiben automatisch für Sie erstellt.
Um einen Nachweis über den fristgerechten Versand zu haben, empfehlen wir:
Nach Erhalt Ihrer Kündigung muss der Anbieter Ihnen den Beendigungszeitpunkt schriftlich bestätigen. In der Regel endet der Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Etwaige Restguthaben oder offene Geräte (z. B. Handy) müssen Sie zurückgeben oder abwickeln.
Nein, die gesetzliche Frist beträgt zwei Monate. Eine sofortige Kündigung ist nur möglich, wenn im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht mit kürzerer Frist vereinbart wurde.
Dann bleibt der Vertrag zu den neuen Konditionen bestehen. Sie können jedoch erneut kündigen, sobald die reguläre Kündigungsfrist (oft 3 Monate zum Monatsende) wieder erreicht ist.
Ja, wenn die Preiserhöhung nur den Mobilfunkanteil betrifft und der Vertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale konsultieren.