In diesem Beitrag erklären wir, warum Minijobs bis 450 € in der Regel keine Lohnsteuer zahlen, wann Ausnahmen auftreten und wie Sie Ihr Nettogehalt schnell mit unserem Minijob‑Brutto‑Netto‑Rechner ermitteln können.
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das monatliche Bruttogehalt 450 € nicht übersteigt. Für diese Beschäftigungsform gilt in Deutschland ein vereinfachtes Steuerverfahren:
Ob Lohnsteuer abgeführt wird, hängt vom gewählten Versteuerungsverfahren ab:
Situation: Anna arbeitet 10 Stunden pro Woche für 450 € brutto im Monat. Der Arbeitgeber wählt die Pauschalversteuerung.
Berechnung:
Anna muss nichts weiter tun – die Abzüge sind bereits erledigt.
Situation: Ben hat einen Hauptjob (4500 € brutto) und zusätzlich einen Minijob mit 400 € brutto. Sein Arbeitgeber verzichtet auf die Pauschalversteuerung.
Berechnung (vereinfacht, Steuerklasse I):
Ben zahlt also rund 46 € Lohnsteuer für den Minijob. Die genaue Höhe kann leicht abweichen, deshalb empfiehlt sich die Nutzung des Minijob‑Brutto‑Netto‑Rechners.
Der schnellste Weg, Ihr persönliches Nettogehalt zu ermitteln, ist unser Online‑Rechner. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt, Ihren Steuerfreibetrag und Ihre Steuerklasse ein – das Tool liefert Ihnen das voraussichtliche Netto und zeigt, ob Lohnsteuer anfällt.
Der Minijob‑Brutto‑Netto‑Rechner liefert Schätzwerte, die auf den zum Zeitpunkt der Eingabe geltenden gesetzlichen Regelungen basieren. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Unsicherheiten oder speziellen Konstellationen (z. B. mehrere Minijobs, Sonderzahlungen) sollten Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt kontaktieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar.