Die Trittfläche (Auftritt) ist ein entscheidender Faktor für Komfort und Sicherheit einer Treppe. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, welche Formeln und Normen in Deutschland gelten, wie Sie die passende Trittfläche für Ihr Projekt ermitteln und geben praktische Rechenbeispiele. Nutzen Sie den kostenlosen Treppenrechner, um Ihre Ergebnisse sofort zu prüfen.
Eine zu kleine Trittfläche führt zu einem unangenehmen „Hoch‑und‑Runter“-Gefühl, während eine zu große Fläche die Steigung zu flach macht und Platzprobleme verursacht. Die DIN 18065 definiert sichere Werte für Wohn- und barrierefreie Treppen. Die optimale Trittfläche liegt typischerweise zwischen 250 mm und 300 mm, abhängig von Steigung und Nutzung.
Die am häufigsten genutzte Faustregel ist die Blondel‑Formel:
2 × Steigung (Riser) + Auftritt (Trittfläche) = 600 mm ± 20 mm
Damit lässt sich bei gegebener Steigung die passende Trittfläche berechnen oder umgekehrt.
Gegeben: Gesamthöhe 2,80 m, gewünschte Steigung 170 mm.
1. Stufenzahl: 2800 mm ÷ 170 mm = 16,47 → 17 Stufen (aufgerundet).
2. Tatsächliche Steigung: 2800 mm ÷ 17 ≈ 164,7 mm.
3. Auftritt (Blondel): 2 × 164,7 mm + Auftritt = 600 mm → Auftritt = 600 mm − 329,4 mm = 270,6 mm.
Ergebnis: 17 Stufen, Steigung 164,7 mm, Auftritt 271 mm – alles im zulässigen Bereich.
Gegeben: Gesamthöhe 3,00 m, maximale Steigung 150 mm (nach § 2.2.2 DIN 18065).
1. Stufenzahl: 3000 mm ÷ 150 mm = 20 Stufen exakt.
2. Auftritt: 2 × 150 mm + Auftritt = 600 mm → Auftritt = 600 mm − 300 mm = 300 mm.
Ergebnis: 20 Stufen, Steigung 150 mm, Auftritt 300 mm – ideal für Rollstuhlgerechtigkeit.
Der Treppenrechner übernimmt alle Schritte automatisch. Sie geben lediglich die Gesamthöhe und gewünschte Steigung ein – das Tool liefert Stufenanzahl, Auftritt, Steigungshöhe und sogar einen groben Materialbedarf. So sparen Sie Zeit und vermeiden Rechenfehler.
Hinweis: Dieser Leitfaden dient nur als allgemeine Planungshilfe und ersetzt keine individuelle Bau- oder Statikberatung. Für sicherheitsrelevante Fragen und Genehmigungen konsultieren Sie bitte einen Fachplaner oder das zuständige Bauamt.