In Deutschland erhalten viele Beschäftigte zusätzlich zum regulären Monatsgehalt ein sogenanntes Urlaubsgeld oder ein 13. Gehalt. Die Höhe ist häufig tariflich festgelegt und orientiert sich an einem Prozentsatz des Bruttomonatsgehalts. Typische Werte liegen zwischen 8 % und 12 % des Grundgehalts, können jedoch je nach Branche, Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung variieren. Der vorliegende Rechner geht von einer linearen Berechnung aus: Das eingegebene Bruttomonatsgehalt wird mit dem angegebenen Prozentsatz multipliziert, um den geschätzten Bruttobetrag des Urlaubsgeldes bzw. 13. Gehalt zu ermitteln.
Die Eingabe des Bruttomonatsgehalts ist dabei entscheidend, weil das Urlaubsgeld in der Regel auf dem aktuellen Gehalt basiert. Sollte Ihr Gehalt im Laufe des Jahres steigen, kann das Ergebnis entsprechend höher ausfallen. Ebenso ist die Angabe des korrekten Prozentsatzes wichtig. Viele Tarifverträge sehen für das Urlaubsgeld einen festen Satz von 8 % vor, während das 13. Gehalt häufig mit 12 % oder sogar 15 % angesetzt wird. Wenn Sie unsicher sind, welchen Prozentsatz Ihr Arbeitgeber anwendet, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder die geltenden Tarifbestimmungen.
Nachdem das Ergebnis angezeigt wird, erzeugt das Tool automatisch einen Mustervorschlag für eine E‑Mail, mit der Sie das Urlaubsgeld bzw. das 13. Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber anfordern können. Der Text ist bewusst allgemein gehalten, sodass Sie ihn leicht an Ihre persönliche Situation anpassen können. Wichtig ist, dass Sie höflich und klar formulieren, welchen Betrag Sie erwarten und auf welche tarifliche Grundlage Sie sich beziehen. Ein kurzer Verweis auf den entsprechenden Tarifvertrag oder die betriebliche Übung kann die Erfolgschancen erhöhen.
Beachten Sie, dass das Ergebnis nur eine Schätzung ist. Es berücksichtigt keine Sonderzahlungen, steuerlichen Abzüge oder Sozialversicherungsbeiträge, die im Einzelfall das Nettogehalt beeinflussen können. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie sich an Ihre Personalabteilung, Ihren Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.