Der Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten wird in Deutschland nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) anteilig ermittelt. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen, zeigt die gängigsten Berechnungsmodelle und liefert praktische Beispiele. Nutzen Sie zudem unseren Urlaubsrechner, um Ihren individuellen Resturlaub schnell zu ermitteln.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer*innen, unabhängig von Voll‑ oder Teilzeit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6‑Tage‑Woche (entspricht 4 Wochen). Bei einer 5‑Tage‑Woche entspricht das 20 Arbeitstage. Der Anspruch wird jedoch auf die tatsächlich gearbeiteten Tage pro Woche angepasst.
Die gängigste Methode lautet:
Urlaubstage = (vertraglicher Jahresurlaubsanspruch / Arbeitstage pro Woche) × tatsächliche Arbeitstage pro Woche
Dabei wird der Jahresurlaubsanspruch (z. B. 30 Tage bei einer 5‑Tage‑Woche) auf die individuelle Arbeitszeit heruntergebrochen.
Der Teilzeit‑Mitarbeiter hat also Anspruch auf 18 Urlaubstage pro Jahr.
Damit stehen 8 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung.
Der Teilzeit‑Beschäftigte hat 16 Urlaubstage pro Jahr.
Wechselt ein Arbeitnehmer während des Jahres von Voll‑ zu Teilzeit (oder umgekehrt), muss der Urlaubsanspruch anteilig für die jeweiligen Zeitabschnitte berechnet werden. Hierzu wird das Kalenderjahr in Zeiträume mit unterschiedlicher Arbeitszeit aufgeteilt und für jeden Zeitraum die obige Formel angewendet. Die Ergebnisse werden anschließend addiert.
Unser kostenloser Browser‑Rechner übernimmt die oben beschriebenen Schritte automatisch:
So erhalten Sie in Sekundenschnelle ein klares Ergebnis, das Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen können.
Q: Muss ich bei einer 4‑Tage‑Woche immer exakt 4/5 des Vollzeit‑Urlaubs erhalten?
A: Ja, sofern im Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung vereinbart ist. Der gesetzliche Mindesturlaub wird proportional zur Arbeitszeit berechnet.
Q: Wie wird Urlaub bei einer 2‑Tage‑Woche gehandhabt, wenn der Vertrag 30 Tage vorsieht?
A: Die gleiche Formel gilt. Beispiel: (30 ÷ 5) × 2 = 12 Tage pro Jahr.
Q: Zählt der Samstag als Arbeitstag?
A: Nur wenn Ihr Vollzeit‑Modell eine 6‑Tage‑Woche vorsieht. Ansonsten wird die 5‑Tage‑Woche zugrunde gelegt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Ihre Personalabteilung.