Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche – nicht danach, ob Sie im Büro oder im Home‑Office arbeiten. Dieser Artikel erklärt, wie Sie Ihren Anspruch berechnen, welche Besonderheiten es gibt und liefert zwei leicht nachvollziehbare Beispiele.
In Deutschland schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6‑Tage‑Woche vor. Das entspricht vier Wochen Urlaub. Für eine 5‑Tage‑Woche wird das auf 20 Arbeitstage (vier Wochen) reduziert.
Arbeitgeber können jedoch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag mehr Urlaub gewähren. Der häufige Standard sind 30 Tage bei einer 5‑Tage‑Woche (sechs Wochen).
Ob Sie Ihre Arbeit im Büro, im Home‑Office oder hybrid erledigen, hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Urlaubstage. Der Anspruch wird ausschließlich anhand der vertraglich vereinbarten Arbeitstage pro Woche ermittelt.
Einzige Ausnahme: Wenn Ihr Arbeitsvertrag ausdrücklich zwischen Büro‑ und Home‑Office‑Tagen unterscheidet (z. B. weniger Arbeitstage im Home‑Office), dann muss diese Regelung berücksichtigt werden. Solche Verträge sind jedoch selten.
Folgen Sie diesen vier Schritten, um Ihren persönlichen Urlaubsanspruch zu ermitteln:
Ausgangsdaten
Berechnung
30 Tage (Gesamtanspruch) – 8 Tage (bereits genommen) = 22 Tage Resturlaub
Der Home‑Office‑Status spielt hier keine Rolle.
Ausgangsdaten
Umrechnung auf 4‑Tage‑Woche
20 Tage × (4 Tage ÷ 5 Tage) = 16 Tage
Wenn bereits 4 Tage genommen wurden: 16 – 4 = 12 Tage Resturlaub.
Auch hier hat das Arbeiten von zu Hause keinen Einfluss.
Die manuelle Berechnung wird schnell unübersichtlich, wenn Sie mehrere Teilzeit‑Modelle, Wechsel zwischen 5‑ und 4‑Tage‑Wochen oder bereits genommenen Urlaub kombinieren. Unser kostenloser Browser‑Rechner erledigt das für Sie:
Wenn Sie während des Jahres von einem reinen Büro‑Job zu einem Home‑Office‑Modell wechseln, bleibt Ihr Urlaubsanspruch unverändert, solange sich die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Arbeitstage nicht ändern.
Einige Unternehmen erlauben gelegentliche Home‑Office‑Tage, ohne den Arbeitsvertrag zu ändern. Diese Tage zählen wie normale Arbeitstage und beeinflussen den Urlaubsanspruch nicht.
Falls Ihr Arbeitsvertrag bei Umstellung auf Home‑Office ein reduziertes Pensum (z. B. von 5 auf 4 Tage pro Woche) festlegt, muss der Urlaubsanspruch anteilig angepasst werden – siehe Beispiel 2.
Der Urlaubstag‑Anspruch in Deutschland wird ausschließlich durch die vertraglich vereinbarte Anzahl der Arbeitstage pro Woche bestimmt. Ob Sie im Büro, im Home‑Office oder hybrid arbeiten, ändert nichts an dieser Berechnungsgrundlage. Nutzen Sie unseren Urlaubsrechner, um schnell und fehlerfrei Ihren Resturlaub zu ermitteln – besonders bei Teilzeit, Wechseln der Arbeitszeit oder bereits genommenen Urlaubstagen.
Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder einen Fachanwalt.