Ein Cookie‑Banner muss so lange sichtbar bleiben, bis der Besucher eine eindeutige Entscheidung getroffen hat. Wir erklären die gesetzlichen Vorgaben, geben Praxisbeispiele und zeigen, wie Sie mit dem Datenschutzerklärung‑Generator ein rechtssicheres Banner erstellen.
Die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, während das Telekommunikations‑Telemedien‑Datenschutz‑Gesetz (TTDSG) die Einwilligung für Cookies konkretisiert. Zusätzlich ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Vorgaben für die Einwilligung.
Wesentliche Punkte für das Cookie‑Banner:
Es gibt keinen festen Zeitraum in Tagen oder Wochen, der gesetzlich festgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass das Banner solange angezeigt wird, bis der Besucher aktiv eine Wahl getroffen hat. Das bedeutet:
Das Banner erscheint beim ersten Besuch und bleibt sichtbar, bis der Nutzer „Alle akzeptieren“ oder „Alle ablehnen“ klickt. Nach der Entscheidung verschwindet das Banner vollständig.
Ein Button „Einstellungen“ öffnet ein Pop‑Up, in dem der Nutzer einzelne Kategorien (z. B. Analyse, Marketing, Social Media) aktivieren oder deaktivieren kann. Das Banner bleibt solange sichtbar, bis mindestens eine dieser Optionen bestätigt wird.
Der Besucher hat bereits eine Einwilligung erteilt. Das Banner wird nicht mehr angezeigt, solange die Einwilligung gültig ist (z. B. 12 Monate). Nach Ablauf wird das Banner erneut eingeblendet, um eine neue Einwilligung einzuholen.
Mit dem Datenschutzerklärung‑Generator können Sie:
Muss das Banner nach jedem Seitenaufruf erneut angezeigt werden?
Nein. Sobald eine gültige Einwilligung vorliegt, bleibt das Banner ausgeblendet, bis die Einwilligung abläuft oder geändert wird.
Wie lange darf ich die Einwilligung speichern?
Empfohlen wird eine Gültigkeit von 12 Monaten. Sie können jedoch auch kürzere Fristen wählen, wenn Sie häufig Änderungen an Ihren Cookies vornehmen.
Was passiert, wenn ein Besucher das Banner ignoriert, ohne zu wählen?
Dann gilt die Einwilligung als nicht erteilt. Die Seite darf keine nicht‑notwendigen Cookies setzen, das Banner bleibt im Hintergrund sichtbar.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei speziellen Fragen oder komplexen Datenverarbeitungen sollten Sie einen Fachanwalt für Datenschutz konsultieren.