In Deutschland gelten für Arbeits‑ und Mietverträge gesetzliche Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses richten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) maßgeblich, während das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Regelungen für Mietverhältnisse enthält. Bei Arbeitsverträgen beträgt die Grundkündigungsfrist für den Arbeitgeber vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Zusätzlich gibt es gestaffelte Fristen, die sich nach der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers richten: nach zwei Jahren ein Monat, nach fünf Jahren zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate und so weiter, jeweils zum Monatsende. Während einer vertraglich vereinbarten Probezeit kann die Frist jedoch kürzer sein, häufig zwei Wochen. Für Mietverträge gilt seit dem 1. September 2020 eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Diese Frist ist für beide Vertragsparteien gleich und muss zum Monatsende ausgesprochen werden. Ausnahmen bestehen nur bei befristeten Verträgen oder besonderen gesetzlichen Regelungen, die hier nicht berücksichtigt werden. Der vorliegende Rechner ermittelt die jeweils geltende Frist, indem er das aktuelle Datum mit dem angegebenen Beginn des Arbeits‑ bzw. Mietverhältnisses vergleicht. Bei Arbeitsverträgen wird zusätzlich abgefragt, ob sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befindet, um die kürzere Frist von zwei Wochen korrekt anzuwenden. Die Berechnung erfolgt vollständig im Browser, es werden keine Daten an Dritte gesendet. Die Ergebnisse dienen als Orientierungshilfe. Da individuelle Vertragsklauseln, Tarifverträge oder Sonderregelungen die gesetzlichen Vorgaben abändern können, sollte im Zweifelsfall immer ein Rechtsberater konsultiert werden. Insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitbeschäftigungen oder Sonderkündigungsrechten (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsübergang) können abweichende Fristen gelten. Auch bei Mietverhältnissen können Sonderregelungen bestehen, etwa bei Zeitmietverträgen, unbefristeten Verträgen mit befristeten Kündigungsfristen oder bei Kündigungen aus wichtigem Grund. Die hier dargestellten Fristen gelten für das typische unbefristete Mietverhältnis nach BGB. Wir hoffen, dass dieser Rechner Ihnen hilft, die relevanten Fristen schnell zu erfassen und Ihre Rechte sowie Pflichten besser zu verstehen. Nutzen Sie die Informationen, um Fristen rechtzeitig einzuhalten und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.