Die gängige Praxis in Deutschland sieht vor, dass die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten beträgt. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie die Kaution für eine 80 m² große 3‑Zimmer‑Wohnung ermitteln, welche Sonderfälle es gibt und warum unser Mietkautions‑Rechner eine schnelle Hilfe sein kann.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter / die Mieterin zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter / die Vermieterin zahlt. Sie dient dazu, mögliche Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzudecken. Gesetzlich ist die Höhe auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Die Kaution kann in bar, als Bankbürgschaft oder in Form einer Kautionsversicherung geleistet werden.
Die Nettokaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll usw.) und ohne die Warmmiete. Sie wird im Mietvertrag explizit ausgewiesen. Beispiel:
In diesem Fall beträgt die Nettokaltmiete 950 € und ist die Basis für die Kautionsberechnung.
Angenommen, Sie haben eine 3‑Zimmer‑Wohnung mit 80 m² und die folgenden Mietangaben:
Die Berechnung der Kaution erfolgt in drei einfachen Schritten:
1. Kaltmiete ermitteln → 1.200 €
2. Maximale Kautionshöhe = 3 × Kaltmiete → 3 × 1.200 € = 3.600 €
3. Entscheidung über die tatsächliche Kautionszahlung (z. B. 2 Monate oder 3 Monate). Bei 3 Monaten: 3 × 1.200 € = 3.600 €
Damit beträgt die übliche Kaution für dieses Beispiel 3.600 €.
Oft fragen Suchende, ob die Quadratmeterzahl die Kaution beeinflusst. Rechtsgrundlage ist jedoch die Kaltmiete, nicht die Fläche. Die Fläche wirkt sich nur indirekt aus, weil größere Wohnungen in der Regel höhere Kaltmieten haben. Deshalb ist es wichtiger, die konkrete Kaltmiete zu kennen.
Um die Berechnung zu veranschaulichen, zeigen wir drei weitere Szenarien, die typische Preisspannen abbilden.
Kaltmiete: 800 €
3 × 800 € = 2.400 € (maximale Kaution)
Kaltmiete: 1.050 €
3 × 1.050 € = 3.150 € (maximale Kaution)
Kaltmiete: 1.500 €
3 × 1.500 € = 4.500 € (maximale Kaution)
Der Gesetzgeber erlaubt es, die Kaution auf ein bis drei Nettokaltmieten zu begrenzen. Viele Vermieter verlangen nur zwei Monate, um die Einstiegshürde zu senken. Beispiel für zwei Monate bei einer Kaltmiete von 1.200 €:
2 × 1.200 € = 2.400 €
Der Mieter kann also mit einer geringeren Summe einziehen, solange der Vermieter dem zustimmt.
Statt jede Zahl manuell zu multiplizieren, können Sie unseren kostenlosen Mietkautions‑Rechner nutzen. Geben Sie einfach die Nettokaltmiete und die gewünschte Anzahl Kautionsmonate ein – das Ergebnis wird sofort angezeigt.
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Mieterverein, einen Anwalt oder eine andere fachkundige Stelle konsultieren.
Alle Berechnungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen gesetzlichen Vorgaben (§ 551 BGB). Änderungen im Mietrecht können die Ergebnisse beeinflussen.