Geben Sie die Art des Mangels, die Schwere und Ihre monatliche Kaltmiete ein. Der Rechner liefert Ihnen eine grobe Schätzung der Mietminderung in Prozent und Euro sowie ein Muster‑Schreiben für Ihren Vermieter.
In Deutschland haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Der Mangel muss nicht zwingend die komplette Wohnung unbewohnbar machen; bereits Teilbeeinträchtigungen können zu einer Mietminderung führen. Entscheidend ist, wie stark der Mangel die Nutzung einschränkt und wie lange er besteht.
Die Rechtsprechung hat über die Jahre hinweg Richtwerte entwickelt, die häufig als Anhaltspunkte für die prozentuale Mietminderung dienen. Diese Richtwerte beruhen auf Urteilen, in denen Gerichte die Angemessenheit der Minderung beurteilt haben. Sie sind jedoch keine starre Gesetzesnorm, sondern Orientierungshilfen. So kann beispielsweise ein Schimmelbefall in einem einzelnen Raum je nach Ausdehnung und Gesundheitsgefährdung zwischen 5 % und 30 % der Bruttomiete betragen. Bei einem kompletten Heizungsausfall im Winter wird häufig eine Minderung von 20 % bis 100 % (bei völliger Unbewohnbarkeit) angesetzt.
Die Schwere des Mangels wird häufig in fünf Stufen eingeteilt:
Unser Rechner kombiniert die gewählte Mangelart mit der eingestellten Schwere und multipliziert das Ergebnis mit einem Basis‑Prozentsatz, der aus typischen Gerichtsurteilen abgeleitet ist. Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt gibt, wie viel Prozent Ihrer Kaltmiete Sie möglicherweise mindern können.
Wichtig ist, dass die Mietminderung erst wirksam wird, wenn Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie die Miete mindern. Während der Mietminderung sollten Sie die einbehaltene Summe auf einem separaten Konto verwahren, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie die Miete nicht einfach einbehalten haben.
Der Musterbrief, den unser Tool für Sie erstellt, enthält alle notwendigen Angaben: Beschreibung des Mangels, Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (§ 536 BGB), die geforderte Mietminderung und die gesetzte Frist zur Mangelbeseitigung. Passen Sie den Brief bitte an Ihre konkrete Situation an und senden Sie ihn per Einschreiben, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
Abschließend sei betont, dass jede Mietminderung individuell zu prüfen ist. Die Höhe kann je nach Bundesland, Gericht und konkretem Sachverhalt variieren. Unser Rechner dient daher ausschließlich als Orientierungshilfe.
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