Die Mietpreisbremse begrenzt die Erhöhung von Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel). Dieser Leitfaden erklärt, welche Daten Sie benötigen, wie Sie die zulässige Miete Schritt für Schritt ermitteln und wie Sie das Ergebnis mit unserem kostenlosen Mietpreisbremse‑Checker prüfen können.
Seit 2015 gilt in vielen deutschen Städten die Mietpreisbremse. Sie besagt, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, sofern die Wohnung nicht umfassend modernisiert wurde. Die Vergleichsmiete wird in der Regel im örtlichen Mietspiegel angegeben.
Besuchen Sie die Website Ihrer Stadt oder das Amt für Wohnungswesen und suchen Sie den aktuellen Mietspiegel. Notieren Sie den dort angegebenen Durchschnittswert (z. B. 9,50 €/m² für 2‑Zimmer‑Wohnungen).
Multiplizieren Sie den Mietspiegelwert mit Ihrer Wohnfläche:
Vergleichsmiete = Mietspiegelwert × Wohnfläche
Beispiel: 9,50 €/m² × 85 m² = 807,50 € Kaltmiete (Grundmiete).
Erlaubte Erhöhung = Vergleichsmiete × 0,10
Zulässige Erhöhung = 807,50 € × 0,10 = 80,75 €
Maximale Kaltmiete nach der Mietpreisbremse = Vergleichsmiete + zulässige Erhöhung
Max. Kaltmiete = 807,50 € + 80,75 € = 888,25 €
Vermieter dürfen 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Beispiel: Modernisierungskosten 12.000 €, davon 8 % = 960 € pro Jahr. Auf die monatliche Miete umgelegt: 960 € ÷ 12 = 80 €.
Endgültige zulässige Kaltmiete = Max. Kaltmiete + Modernisierungsumlage
Endgültige Max. Kaltmiete = 888,25 € + 80 € = 968,25 €
Um Fehler zu vermeiden, können Sie die oben beschriebenen Schritte in unserem kostenlosen Online‑Tool nachverfolgen. Geben Sie einfach Mietspiegelwert, Wohnfläche und eventuelle Modernisierungskosten ein – das Tool liefert sofort die zulässige Höchstmiete und zeigt, ob Ihre aktuelle Miete darüber liegt.
Starten Sie die Prüfung hier: Mietpreisbremse‑Checker
Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.