Wie berechne ich die zulässige Miete nach der Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Erhöhung von Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel). Dieser Leitfaden erklärt, welche Daten Sie benötigen, wie Sie die zulässige Miete Schritt für Schritt ermitteln und wie Sie das Ergebnis mit unserem kostenlosen Mietpreisbremse‑Checker prüfen können.

1. Grundlagen: Was ist die Mietpreisbremse?

Seit 2015 gilt in vielen deutschen Städten die Mietpreisbremse. Sie besagt, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, sofern die Wohnung nicht umfassend modernisiert wurde. Die Vergleichsmiete wird in der Regel im örtlichen Mietspiegel angegeben.

2. Welche Daten benötigen Sie?

3. Schritt‑für‑Schritt‑Berechnung

3.1 Mietspiegelwert ermitteln

Besuchen Sie die Website Ihrer Stadt oder das Amt für Wohnungswesen und suchen Sie den aktuellen Mietspiegel. Notieren Sie den dort angegebenen Durchschnittswert (z. B. 9,50 €/m² für 2‑Zimmer‑Wohnungen).

3.2 Vergleichsmiete für Ihre Wohnung berechnen

Multiplizieren Sie den Mietspiegelwert mit Ihrer Wohnfläche:

Vergleichsmiete = Mietspiegelwert × Wohnfläche

Beispiel: 9,50 €/m² × 85 m² = 807,50 € Kaltmiete (Grundmiete).

3.3 10‑Prozent‑Zulässigkeitsgrenze bestimmen

Erlaubte Erhöhung = Vergleichsmiete × 0,10

Zulässige Erhöhung = 807,50 € × 0,10 = 80,75 €

Maximale Kaltmiete nach der Mietpreisbremse = Vergleichsmiete + zulässige Erhöhung

Max. Kaltmiete = 807,50 € + 80,75 € = 888,25 €

3.4 Modernisierungsumlage berücksichtigen (falls zutreffend)

Vermieter dürfen 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Beispiel: Modernisierungskosten 12.000 €, davon 8 % = 960 € pro Jahr. Auf die monatliche Miete umgelegt: 960 € ÷ 12 = 80 €.

Endgültige zulässige Kaltmiete = Max. Kaltmiete + Modernisierungsumlage

Endgültige Max. Kaltmiete = 888,25 € + 80 € = 968,25 €

4. Praktische Beispiele

Beispiel A – Keine Modernisierung
Mietspiegelwert: 10,20 €/m²
Wohnfläche: 70 m²
Vergleichsmiete: 10,20 € × 70 m² = 714 €
10 % Erhöhung: 71,40 €
Maximale Kaltmiete: 785,40 €
Beispiel B – Mit Modernisierung
Mietspiegelwert: 9,00 €/m²
Wohnfläche: 95 m²
Vergleichsmiete: 9,00 € × 95 m² = 855 €
10 % Erhöhung: 85,50 €
Modernisierungskosten 15.000 €, 8 % = 1.200 € pro Jahr → 100 € pro Monat
Endgültige Max. Kaltmiete: 855 € + 85,50 € + 100 € = 1.040,50 €

5. Schnell prüfen mit dem Mietpreisbremse‑Checker

Um Fehler zu vermeiden, können Sie die oben beschriebenen Schritte in unserem kostenlosen Online‑Tool nachverfolgen. Geben Sie einfach Mietspiegelwert, Wohnfläche und eventuelle Modernisierungskosten ein – das Tool liefert sofort die zulässige Höchstmiete und zeigt, ob Ihre aktuelle Miete darüber liegt.

Starten Sie die Prüfung hier: Mietpreisbremse‑Checker

6. Was tun, wenn die Miete zu hoch ist?

Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Passende Rechner

Alle kostenlosen Rechner auf einen Blick