Nach § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf ein Vermieter von einem Mieter höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete als Sicherheit verlangen. Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, ob die Wohnung von der Mietpreisbremse betroffen ist oder nicht.
Wichtig zu unterscheiden ist:
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Höhe der Erstmiete auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dient dem Schutz vor überhöhten Mieten, nicht jedoch dem Schutz vor hohen Sicherheitsleistungen. Deshalb bleibt die Kautionsregelung unverändert.
Ein häufiger Irrglaube ist, dass bei einer „zu hohen“ Miete auch die Kaution reduziert werden muss. Das ist nicht korrekt – die Kaution bleibt nach § 551 BGB gleich, solange die Berechnung korrekt erfolgt.
Der Vermieter kann die Kaution in drei gleichen Raten verlangen, die zu Beginn jedes Monats fällig werden, bis die Gesamtsumme erreicht ist. Alternativ kann eine Bankbürgschaft oder ein Mietkautionssparbuch akzeptiert werden, solange die Sicherheit dem Gegenwert von drei Kaltmieten entspricht.
Eine Ausnahme von der Dreifach‑Kaltmiete‑Regel gibt es nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine höhere Sicherheit vereinbart wird und der Mieter dieser Zustimmung zustimmt – jedoch ist eine solche Vereinbarung rechtlich unwirksam, wenn sie die gesetzliche Obergrenze überschreitet. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Klauseln über 3‑fache Kaution nichtig sind.
Um sicherzugehen, dass sowohl die Erstmiete als auch die Kaution den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können Sie den Mietpreisbremse‑Checker nutzen. Geben Sie die ortsübliche Vergleichsmiete und Ihre aktuelle Kaltmiete ein – das Tool zeigt Ihnen sofort, ob die 10‑Prozent‑Grenze überschritten wird und erinnert Sie an die Kautionsobergrenze von drei Kaltmieten.
Die Mietpreisbremse schützt vor überhöhten Mieten, nicht jedoch vor zu hohen Kautionen. Die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten bleibt unverändert. Nutzen Sie den Mietpreisbremse‑Checker, um schnell zu prüfen, ob Ihre Miete zulässig ist, und achten Sie gleichzeitig auf die korrekte Kautionshöhe. Bei Unsicherheiten ist eine Beratung durch den Mieterschutzbund empfehlenswert – dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.