Wie hoch darf die Mieterhöhung nach der Mietpreisbremse maximal sein?

Die Mietpreisbremse begrenzt Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser Artikel erklärt, wie Sie die zulässige Erhöhung berechnen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie das Ergebnis schnell mit unserem Mietpreisbremse‑Checker prüfen können.

1. Grundlagen der Mietpreisbremse

Seit 2015 gilt in vielen deutschen Städten die Mietpreisbremse. Sie besagt, dass bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Vergleichsmiete wird meist aus dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt ermittelt.

2. Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Eine Mieterhöhung ist zulässig, wenn sie:

3. Schritt‑für‑Schritt‑Rechnung der maximalen Erhöhung

Folgen Sie diesen Schritten, um die zulässige Mieterhöhung zu ermitteln:

  1. Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete. Nutzen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt oder fragen Sie beim örtlichen Mieterverein nach.
  2. Berechnen Sie die 10 %‑Grenze. Multiplizieren Sie die Vergleichsmiete mit 1,10.
  3. Vergleichen Sie die aktuelle Miete mit der 10‑Prozent‑Grenze. Liegt die aktuelle Miete darunter, ist eine Erhöhung bis zur Grenze möglich.
  4. Prüfen Sie die Kappungsgrenze. In den meisten Städten darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % steigen.
Beispiel:
Vergleichsmiete laut Mietspiegel: 10,00 €/m²
Wohnungsgröße: 80 m² → ortsübliche Miete = 10 € × 80 m² = 800 €
10 %‑Grenze = 800 € × 1,10 = 880 €
Aktuelle Miete: 820 €
Maximal mögliche Erhöhung = 880 € – 820 € = 60 € (ca. 7,3 % der aktuellen Miete).
Da die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren nicht überschritten wird, ist die Erhöhung von 60 € zulässig.

4. Ausnahmen, die die Grenze anheben können

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen erlauben eine höhere Erhöhung. Pro Jahr dürfen Vermieter 8 % der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen (maximal 3 € pro Quadratmeter). Diese Kosten kommen zusätzlich zur 10‑Prozent‑Grenze, dürfen aber die Kappungsgrenze nicht verletzen.

5. Wie der Mietpreisbremse‑Checker Ihnen hilft

Unser kostenloser Browser‑Checker übernimmt die Berechnung automatisch:

Probieren Sie es aus: Mietpreisbremse‑Checker starten.

6. Praktische Tipps für Mieter:innen

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder Mieterverein wenden.

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