Die Mietpreisbremse schützt Mieter:innen vor überhöhten Mieten. Nach einer Modernisierung stellt sich die Frage, ob und wie lange die 10‑Prozent‑Grenze noch gilt. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen, die Ausnahmen und gibt praktische Beispiele. Nutzen Sie den Mietpreisbremse‑Checker, um Ihre konkrete Situation sofort zu prüfen.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (aus dem Mietspiegel) liegen. Sie greift nicht, wenn die Wohnung nachweislich erstmals vermietet wird oder wenn ein umfassender Neubau vorliegt.
Unter Modernisierung versteht das Gesetz bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert erhöhen oder Energie einsparen. Typische Beispiele sind:
Wichtig: Nicht jede Renovierung (z. B. neue Farbe an den Wänden) gilt als Modernisierung im Sinne des § 559 BGB.
Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter:innen die Miete erhöhen, jedoch nur um 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr, maximal jedoch 3 % der Jahresnettokaltmiete (Stand 2024). Diese Erhöhung ist zusätzlich zur regulären Mietpreisbremse zulässig.
Die Mietpreisbremse selbst bleibt jedoch unverändert: Die zulässige Vergleichsmiete (plus 10 %) ist weiterhin die Obergrenze für die Grundmiete. Die Modernisierungs‑Zuschläge werden *obenauf* gerechnet.
Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich unbegrenzt, solange das Gebiet als „Mietpreisbremse‑Gebiet“ ausgewiesen ist. Nach einer Modernisierung ändert sich daran nichts. Entscheidend ist, dass die Erhöhung wegen Modernisierung separat nach § 559 BGB erfolgt.
Es gibt jedoch Sonderfälle:
Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Miete die zulässige Grenze überschreitet. Der Mietpreisbremse‑Checker hilft Ihnen, die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel zu ermitteln und die 10‑Prozent‑Grenze schnell zu berechnen. Geben Sie einfach Ihre Stadt, Wohnfläche und aktuelle Kaltmiete ein.
Dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.