Die Berechnung der Wohnfläche einer Dachgeschosswohnung unterscheidet sich leicht von herkömmlichen Wohnungen, weil schräge Decken und Dachschrägen berücksichtigt werden müssen. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen, geben praktische Rechenbeispiele und verweisen auf den Wohnungsflächerechner, mit dem Sie die Fläche schnell und fehlerfrei ermitteln können.
Für die Wohnflächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Relevant sind insbesondere:
Folgen Sie diesen Schritten, um die Wohnfläche Ihrer Dachgeschosswohnung zu ermitteln:
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine kleine Dachgeschosswohnung mit folgenden Maßen:
Grundfläche: 6 m × 5 m = 30 m²
Die Raumhöhe verläuft von 2,5 m an der Wand bis 0,8 m in der Mitte.
Wir teilen die Fläche in drei Zonen:
Gewichtete Flächen:
Gesamte anrechenbare Wohnfläche: 12 m² + 6 m² + 0 m² = 18 m²
Wie Sie sehen, kann die anrechenbare Wohnfläche deutlich kleiner sein als die reine Grundfläche. Für komplexere Grundrisse empfiehlt sich die Nutzung des Wohnungsflächerechners, der alle Schritte automatisch übernimmt.
Dachgauben werden wie normale Räume behandelt: Prüfen Sie die lichten Raumhöhen. Flächen mit ≥ 2 m werden voll, mit 1 m – 2 m zu 50 % angerechnet.
Nach WoFlV wird ein Balkon nur zu 25 % seiner Fläche angerechnet, wenn er überdacht und beheizt ist. Unbeheizte Balkone werden nicht berücksichtigt.
Flächen mit exakt 1 m Höhe zählen zu 50 % (Halbwert). Sie sollten jedoch immer die durchschnittliche Höhe über die gesamte Teilfläche prüfen.
Der Wohnungsflächerechner führt Sie durch alle notwendigen Eingaben:
Geben Sie die Daten ein, und das Tool liefert Ihnen sofort die korrekte Wohnfläche – ohne manuelle Zwischenschritte.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung. Für verbindliche Berechnungen und mietrechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachmann.